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Due Diligence: Ablauf, Arten und typische Deal-Breaker

Dirk Kreuter
Dirk Kreuter sitzt an einem Tisch und prüft Unterlagen — bei der Due Diligence zählt jedes Dokument.

Du hast dich auf einen Kaufpreis geeinigt. Handschlag, gute Stimmung, beide Seiten reden schon über den Übergabetermin. Zwei Wochen später liegt eine Liste in deinem Postfach: 380 Positionen. Verträge, Bilanzen, Arbeitsverträge, Versicherungspolicen, Lizenzen, offene Rechtsstreitigkeiten, Mietverträge, Kundenlisten. Für alles der Nachweis. Frist: vier Wochen.

Das ist die Due Diligence. Und sie entscheidet häufiger über den Preis als die Verhandlung davor.

Die meisten Unternehmer unterschätzen diesen Teil komplett. Sie bereiten die Verkaufsunterlagen sorgfältig vor, polieren die Zahlen, üben die Präsentation — und stolpern dann über einen Pachtvertrag, der beim Eigentümerwechsel ein Sonderkündigungsrecht auslöst. Das kostet nicht ein bisschen Kaufpreis. Das kostet den ganzen Deal.

Hier ist, was in der Due Diligence wirklich passiert, wie du sie überstehst und warum du sie zwei Jahre vor dem Verkauf vorbereiten solltest.

Was ist Due Diligence?

Due Diligence heißt übersetzt „gebotene Sorgfalt" — im deutschen Sprachgebrauch: Sorgfaltsprüfung. Gemeint ist die systematische Prüfung eines Unternehmens durch den Käufer, bevor er kauft. Er lässt sich alle relevanten Unterlagen offenlegen und untersucht sie auf Risiken, versteckte Verbindlichkeiten und Abweichungen von dem, was ihm im Verkaufsprozess erzählt wurde.

Der Zweck ist doppelt. Erstens will der Käufer wissen, was er bekommt. Zweitens hat er ein handfestes rechtliches Interesse daran, genau hinzusehen: Nach § 442 BGB sind die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen, wenn er den Mangel bei Vertragsschluss kennt. Wer schlecht prüft, kann sich später nur begrenzt beschweren. Deshalb prüft ein professioneller Käufer gründlich — und deshalb sitzen auf seiner Seite Wirtschaftsprüfer, Anwälte und Steuerberater.

Für dich als Verkäufer bedeutet das: Die Due Diligence ist kein Misstrauensvotum. Sie ist Pflichtprogramm. Wer sie persönlich nimmt, verhandelt schlechter.

Due Diligence oder Bewertung — wo die Grenze läuft

Diese beiden Begriffe werden im Alltag ständig vermischt, und das führt zu teuren Missverständnissen. Der Unterschied ist einfach:

Die Due Diligence prüft, was da ist. Die Bewertung errechnet, was es wert ist.

Die Sorgfaltsprüfung stellt Tatsachen fest: Wie hoch sind die Verbindlichkeiten wirklich? Sind die Arbeitsverträge sauber? Gibt es laufende Verfahren? Welche Kunden hängen an welchem Vertrag? Sie liefert Fakten, keine Zahl.

Die Unternehmensbewertung nimmt diese Fakten und macht daraus einen Preis — über Ertragswert, DCF oder Multiplikatoren. Welche Methode gilt, wie ein Multiplikator zustande kommt und warum jede Bewertung verhandelbar ist, steht dort. Hier geht es ausschließlich um die Prüfung.

Die Reihenfolge in der Praxis: erst grobe Bewertung, dann Absichtserklärung, dann Due Diligence — und dann eine Preisanpassung auf Basis der Funde. Genau deshalb ist die Sorgfaltsprüfung so mächtig. Sie ist der letzte Hebel, an dem der Käufer legitim ziehen kann.

Die Arten der Due Diligence

„Die" Due Diligence gibt es nicht. Es sind mehrere Prüfungen, die parallel laufen, jede von anderen Fachleuten. Welche davon stattfinden, hängt von Größe, Branche und Kaufpreis ab.

Financial Due Diligence

Die Finanzprüfung ist der Kern. Geprüft werden die Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre, die aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen, die Planungsrechnung und vor allem: die Qualität der Erträge.

Der Käufer will wissen, welcher Gewinn nachhaltig ist und welcher aus Einmaleffekten stammt. Ein verkaufter Firmenwagen, eine aufgelöste Rückstellung, ein Großauftrag, der nie wiederkommt — das alles wird herausgerechnet. Am Ende steht ein bereinigtes Ergebnis, oft auf Basis des EBIT. Genauso im Fokus: der Cashflow. Gewinn kann man buchen, Liquidität nicht. Wer seine Gewinn- und Verlustrechnung nicht selbst erklären kann, verliert in dieser Phase Autorität — und Autorität ist im Verkaufsprozess bares Geld.

Legal Due Diligence

Die Rechtsprüfung nimmt sich alles vor, was unterschrieben wurde: Gesellschaftsverträge, Kundenverträge, Lieferantenverträge, Mietverträge, Arbeitsverträge, Lizenzen, Genehmigungen, Versicherungen, laufende und drohende Verfahren.

Der wichtigste Punkt hier heißt Change-of-Control-Klausel. Viele Verträge geben dem Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Eigentümer wechselt. Hängt dein Umsatz an drei Rahmenverträgen mit solchen Klauseln, verkaufst du dem Käufer ein Risiko, keinen Kundenstamm.

Tax Due Diligence

Die Steuerprüfung sucht nach latenten Steuerrisiken: nicht abgeschlossene Betriebsprüfungen, strittige Abgrenzungen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Umsatzsteuerthemen bei Auslandsgeschäften. Steuerrisiken sind unangenehm, weil sie oft Jahre zurückreichen — und weil sie sich direkt auf die Vertragsform auswirken. Beim Share Deal übernimmt der Käufer die Gesellschaft mitsamt ihrer Steuerhistorie, beim Asset Deal sucht er sich aus, was er mitnimmt. Ein sauber geführtes Steuerdossier verschiebt diese Diskussion zu deinen Gunsten.

Commercial Due Diligence

Die Marktprüfung schaut nach außen: Wie groß ist der Markt, wie entwickelt er sich, wie stark ist die Position deines Unternehmens? Kundenstruktur, Abhängigkeiten, Wettbewerbsumfeld, Preissetzungsmacht.

Der gefährlichste Fund heißt Klumpenrisiko. Wenn ein Kunde 40 Prozent deines Umsatzes ausmacht, kauft der Erwerber nicht dein Unternehmen — er kauft eine Kundenbeziehung, die er nicht kontrolliert. Wer hier vorbereitet sein will, sollte seine Wettbewerbsanalyse selbst gemacht haben, bevor sie ein fremder Berater macht.

Technical, IT und ESG Due Diligence

Bei produzierenden Betrieben kommt die technische Prüfung dazu: Zustand der Maschinen, Investitionsstau, Umweltauflagen, Altlasten. Bei digitalen Geschäftsmodellen die IT-Prüfung: Softwarelizenzen, Datenschutz, Abhängigkeit von einzelnen Entwicklern, technische Schulden. ESG-Prüfungen — also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung — sind vor allem dann relevant, wenn der Käufer ein Finanzinvestor ist oder selbst berichtspflichtig ist.

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HR Due Diligence

Wer sind die Leistungsträger? Wie sind sie vertraglich gebunden? Wie viele Urlaubs- und Überstundenrückstellungen schleppst du mit? Und die Frage, die jeder Käufer stellt und die kaum ein Verkäufer ehrlich beantwortet: Läuft der Laden auch ohne dich? Ein Unternehmen, das komplett am Inhaber hängt, ist im Verkauf systematisch weniger wert.

Der Ablauf: von der Absichtserklärung bis zum Bericht

Die Due Diligence folgt einem Muster, das sich über Branchen hinweg kaum unterscheidet.

  1. Vertraulichkeitsvereinbarung. Ohne unterschriebene Geheimhaltung geht kein einziges Dokument raus. Das ist keine Formalie — es ist dein Schutz gegen Wettbewerber, die sich als Interessenten tarnen.
  2. Absichtserklärung (Letter of Intent). Grober Preisrahmen, Zeitplan, meist eine Exklusivitätsfrist von zwei bis vier Monaten. Ab hier investieren beide Seiten Geld.
  3. Anforderungsliste (Request List). Die Berater des Käufers schicken den Katalog. Er ist immer länger, als du erwartest.
  4. Datenraum. Du stellst die Unterlagen strukturiert bereit — heute praktisch immer digital.
  5. Prüfung und Rückfragen. Über mehrere Wochen laufen Fragerunden. Jede Antwort erzeugt neue Fragen. Diszipliniertes, schnelles Antworten ist ein Signal für Professionalität.
  6. Management-Gespräche und Betriebsbesichtigung. Der Käufer will die Menschen sehen und die Halle riechen. Hier zählt kein Dokument, sondern Auftreten.
  7. Due-Diligence-Bericht. Die Berater fassen die Funde zusammen, gewichtet nach Risiko. Dieser Bericht ist die Munition für die zweite Preisverhandlung.
  8. Vertragsverhandlung. Die Funde landen als Garantien, Freistellungen, Kaufpreisabschläge oder als variabler Kaufpreisanteil im Vertrag.

Rechne für einen mittelständischen Betrieb mit vier bis zwölf Wochen. Wie sich diese Phase in den Gesamtprozess einfügt, steht im Detail im Leitfaden zum Unternehmensverkauf.

Der Datenraum: dein Auftritt in Ordnerform

Der Datenraum ist ein zugriffsgeschützter digitaler Ablageort, in dem alle Unterlagen liegen. Wer darf was sehen, wann, und wird jeder Zugriff protokolliert — das ist der Standard.

Typischerweise gehören hinein:

  • Gesellschaftsverträge, Handelsregisterauszüge, Gesellschafterbeschlüsse
  • Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre, aktuelle BWA, Planungsrechnung
  • Steuerbescheide und Berichte abgeschlossener Betriebsprüfungen
  • Kunden- und Lieferantenverträge, insbesondere die umsatzstärksten
  • Miet-, Pacht- und Leasingverträge
  • Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Pensionszusagen
  • Versicherungspolicen, Genehmigungen, Zertifizierungen
  • Schutzrechte, Lizenzen, IT-Verträge
  • Übersicht laufender und drohender Rechtsstreitigkeiten

Die gute Nachricht: Vieles davon musst du ohnehin aufbewahren. § 257 HGB verpflichtet jeden Kaufmann zur geordneten Aufbewahrung von Handelsbüchern, Inventaren, Jahresabschlüssen, Handelsbriefen und Buchungsbelegen — mit Fristen von zehn, acht beziehungsweise sechs Jahren je nach Unterlagenart. Wer diese Pflicht ernst nimmt, hat den halben Datenraum schon.

Die schlechte Nachricht: „irgendwo im Keller" zählt nicht. Ein Datenraum, in dem Dokumente fehlen, doppelt vorliegen oder nachträglich ausgetauscht werden, erzeugt Misstrauen. Und Misstrauen wird eingepreist.

Typische Deal-Breaker

Nicht jeder Fund killt einen Deal. Diese hier tun es regelmäßig:

  • Klumpenrisiko im Kundenstamm. Ein oder zwei Kunden tragen den Großteil des Umsatzes, ohne langfristige Bindung.
  • Change-of-Control-Klauseln in den umsatztragenden Verträgen.
  • Ungeklärte Eigentumsverhältnisse. Marken auf den Namen des Inhabers statt der Gesellschaft, Software ohne Lizenznachweis, Immobilien in unklarer Zuordnung.
  • Offene Steuer- oder Sozialversicherungsrisiken, insbesondere aus Scheinselbstständigkeit.
  • Pensionszusagen, die in der Bilanz unterschätzt sind.
  • Umweltaltlasten auf dem Betriebsgrundstück.
  • Zahlen, die nicht halten. Die Planung sagt plus 20 Prozent, die letzten drei Jahre sagen minus 5 Prozent. Ab hier glaubt dir niemand mehr etwas.
  • Der Inhaber ist das Unternehmen. Alle Schlüsselkunden kennen nur dich, keine Prozesse dokumentiert, kein zweites Führungsniveau.

Der letzte Punkt ist der teuerste — und der einzige, den du komplett selbst in der Hand hast.

So bereitest du dich als Verkäufer vor

Die Vorbereitung auf die Due Diligence beginnt nicht, wenn der Interessent anruft. Sie beginnt zwei Jahre vorher. Und hier ist der Punkt, den die meisten nicht sehen: Es ist exakt dieselbe Arbeit, die dein Unternehmen auch ohne Verkauf profitabler macht.

Saubere Verträge, dokumentierte Prozesse, ein Vertrieb, der ohne den Chef Termine macht, belastbare Zahlen auf Knopfdruck — das ist keine Verkaufskosmetik. Das ist besseres Unternehmertum. Der Verkauf macht es nur sichtbar.

Konkret:

  • Mach eine Vendor Due Diligence. Prüf dich selbst, mit denselben Augen. Jeder Fund, den du vor dem Käufer findest, kostet dich einen Bruchteil.
  • Räum die Rechtslage auf. Marken und Domains auf die Gesellschaft übertragen, Verträge auf Change-of-Control prüfen, Altverträge nachziehen.
  • Bring deine Kennzahlen in Ordnung. Wer seine betriebswirtschaftlichen Kennzahlen monatlich steuert, hat im Datenraum nichts zu erklären.
  • Reduziere Abhängigkeiten — von einzelnen Kunden, einzelnen Lieferanten, einzelnen Mitarbeitern und vor allem von dir.
  • Dokumentiere die Prozesse. Was nur in deinem Kopf existiert, kann der Käufer nicht kaufen.
  • Hol dir Begleitung. Steuerberater, Fachanwalt, im Zweifel ein Transaktionsberater. Diese Prüfung ist kein Selbstversuch.

Ob und wann der Verkauf überhaupt der richtige Weg ist, ist eine eigene Frage — die klärst du, bevor du hier anfängst, im Beitrag Firma verkaufen. Und die Übergabe an einen Käufer ist nur einer von mehreren Wegen: Alle Varianten der Unternehmensnachfolge findest du im Überblick.

Die häufigsten Fehler in der Due Diligence

  1. Zu spät anfangen. Wer erst nach der Absichtserklärung aufräumt, räumt unter Zeitdruck und vor Publikum auf.
  2. Probleme verschweigen. Sie kommen raus. Immer. Und ein verschwiegenes Problem wiegt im Bericht dreimal so schwer wie ein offen angesprochenes.
  3. Selbst alles machen wollen. Wenn du drei Monate im Datenraum sitzt, sinkt der operative Umsatz — und der Käufer sieht das in den Monatszahlen.
  4. Langsam antworten. Jede Verzögerung liest der Käufer als Warnsignal oder als fehlende Ordnung.
  5. Ungeprüfte Planzahlen liefern. Eine ambitionierte Planung ohne Herleitung zerstört deine Glaubwürdigkeit für alle anderen Zahlen gleich mit.
  6. Die Belegschaft zu früh oder zu spät informieren. Beides hat Folgen. Der Zeitpunkt gehört in den Prozessplan, nicht in den Zufall.
  7. Die Verhandlung nach dem Bericht unvorbereitet führen. Der Käufer kommt mit einer Risikoliste. Wenn du zu jedem Punkt eine belegte Antwort hast, halbiert sich der Abschlag.

Häufige Fragen zur Due Diligence

Wie lange dauert eine Due Diligence?

Bei einem mittelständischen Unternehmen üblicherweise vier bis zwölf Wochen, abhängig von Größe, Anzahl der Prüfungsarten und davon, wie vollständig der Datenraum von Anfang an ist. Ein schlecht vorbereiteter Datenraum verdoppelt die Dauer — und jede zusätzliche Woche kostet Geld und Nerven auf beiden Seiten.

Wer bezahlt die Due Diligence?

In aller Regel der Käufer. Er beauftragt seine Prüfer und trägt deren Honorare. Der Verkäufer trägt seine eigenen Kosten: Steuerberater, Anwalt, Datenraum, gegebenenfalls die eigene Vendor Due Diligence. Wer die Prüfung abbricht, bleibt üblicherweise auf seinen Kosten sitzen — deshalb steht in der Absichtserklärung fast immer eine Exklusivitätsklausel.

Kann der Käufer nach der Due Diligence noch abspringen?

Ja. Die Absichtserklärung ist im Kernpunkt Kaufpreis meist nicht bindend. Findet die Prüfung schwerwiegende Risiken, kann der Käufer den Preis nachverhandeln, zusätzliche Garantien fordern, einen Teil des Kaufpreises an die künftige Entwicklung koppeln — oder aussteigen. Genau deshalb entscheidet die Vorbereitung über deinen Preis.

Was ist eine Vendor Due Diligence?

Die Prüfung des eigenen Unternehmens durch den Verkäufer, bevor der Käufer kommt. Sie deckt Schwachstellen auf, solange du sie noch in Ruhe reparieren kannst, verkürzt später die Prüfung und nimmt dem Käufer Argumente aus der Hand. Bei größeren Transaktionen ist sie Standard, im Mittelstand noch die Ausnahme — und genau deshalb ein Vorteil.

Muss ich dem Käufer wirklich alles zeigen?

Sensible Informationen — Kundennamen, Preiskalkulationen, Rezepturen, Quellcode — werden üblicherweise gestuft freigegeben: erst anonymisiert, später vollständig, teils nur für einen eng begrenzten Personenkreis. Was wann offengelegt wird, regelt die Vertraulichkeitsvereinbarung. Grundsätzlich gilt: Wer wesentliche Risiken bewusst verschweigt, riskiert die Haftung nach dem Vertragsschluss.

Fazit: Die Prüfung gewinnst du vorher

Die Due Diligence ist kein Termin, den man übersteht. Sie ist der Moment, in dem sich zeigt, wie du die letzten Jahre gearbeitet hast. Ordnung in den Verträgen, belastbare Zahlen, ein Betrieb, der ohne den Chef läuft — wer das hat, verhandelt aus der Position der Stärke. Wer es nicht hat, verhandelt über Abschläge.

Und die entscheidende Erkenntnis: Ein Unternehmen verkaufsfähig zu machen, ist dieselbe Arbeit, die es auch ohne Verkauf profitabler macht. Systeme statt Personenabhängigkeit. Zahlen statt Bauchgefühl. Ein Vertrieb, der auch ohne dich Umsatz macht. Mit System, nicht mit Glück.

Wenn du deinen Betrieb in den nächsten Jahren übergeben oder verkaufen willst und ihn vorher auf ein Niveau bringen möchtest, das jeder Prüfung standhält: Im Bestseller Consulting arbeiten wir genau an dieser Substanz — Vertrieb, Prozesse, Führung, Zahlen. Sicher dir deinen Beratungstermin und lass uns anschauen, wo dein Unternehmen heute wirklich steht.