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Gemeinkosten: berechnen, zuschlagen, in den Preis holen

Dirk Kreuter
Regiestuhl mit Schriftzug Dirk Kreuter auf türkisfarbener Bühne, daneben eine Person im Anzug — Gemeinkosten im Betrieb

Ein Handwerksbetrieb rechnet ein Angebot: 4.000 Euro Material, 60 Stunden Montage. Aufschlag drauf, Angebot raus, Auftrag gewonnen. Der Kunde ist zufrieden, der Chef auch.

Am Jahresende steht ein Verlust in der Bilanz. Nicht weil zu wenig Aufträge kamen — es waren mehr als im Vorjahr. Sondern weil jeder einzelne dieser Aufträge unter den Selbstkosten verkauft wurde. Um durchschnittlich 3.300 Euro.

Der Grund hat einen Namen: Gemeinkosten. Die Bürokraft, der Meister, die Werkstattmiete, die Fahrzeuge, die Software, die Angebote, die nie zum Auftrag wurden. Alles zahlst du. In keiner Auftragskalkulation steht es.

Hier ist der Rechenweg, mit dem du diese Kosten in deinen Preis bekommst. Kein Lexikoneintrag — eine Kalkulation, die du diese Woche für deinen Betrieb nachrechnest.

Was sind Gemeinkosten?

Gemeinkosten sind alle Kosten, die du keinem einzelnen Auftrag, Produkt oder Kunden direkt zurechnen kannst — sie fallen für den Betrieb als Ganzes an. Miete, Buchhaltung, Geschäftsführung, Versicherungen, Werkstatt, Fahrzeuge, Software, Vertrieb. Das Gabler Wirtschaftslexikon definiert sie als Kosten, die einem Bezugsobjekt nicht exakt zugerechnet werden können, und nennt als Gegenstück die Einzelkosten.

Übersetzt in Unternehmersprache: Es sind die Kosten, die weiterlaufen, wenn du an einem Auftrag arbeitest — und die weiterlaufen, wenn du an keinem arbeitest. Sie erscheinen auf keiner Materialrechnung und auf keinem Stundenzettel. Sie stehen in deiner Gewinn- und Verlustrechnung und nirgends sonst.

Und genau da liegt das Problem. Was in keiner Auftragskalkulation auftaucht, wird in keinem Preis eingesammelt. Wer nur Material und Lohn kalkuliert, verkauft systematisch unter Selbstkosten und merkt es erst, wenn der Jahresabschluss auf dem Tisch liegt. Zwölf Monate zu spät.

Einzelkosten und Gemeinkosten: die Zurechenbarkeit entscheidet

Die Einteilung folgt genau einer Frage: Lässt sich diese Kostenposition einem einzelnen Auftrag direkt zurechnen — ohne zu schätzen?

  • Ja → Einzelkosten. Auch direkte Kosten genannt. Das Material, das in diesen Auftrag geht. Die Montagestunden, die auf diesem Auftrag verbucht sind. Das zugekaufte Fremdteil für dieses Projekt. Die Sondergenehmigung für diese Baustelle.
  • Nein → Gemeinkosten. Auch indirekte Kosten genannt. Die Halle, in der drei Aufträge gleichzeitig laufen. Die Bürokraft, die alle Aufträge abrechnet. Der Meister, der überall reinschaut. Die Berufshaftpflicht für den ganzen Betrieb.

Ein Beispiel aus einem Elektrobetrieb. Das verlegte Kabel: Einzelkosten. Die Schrauben, Kabelbinder und das Isolierband aus der Werkstattkiste: Gemeinkosten — theoretisch zurechenbar, praktisch zählt sie keiner pro Auftrag ab. Das sind die sogenannten unechten Gemeinkosten: Man könnte sie zuordnen, aber der Aufwand wäre höher als der Nutzen. Also wandern sie in den Topf.

Merk dir die Konsequenz: Einzelkosten kalkulierst du pro Auftrag. Gemeinkosten kalkulierst du pro Jahr — und verteilst sie über einen Zuschlagssatz auf die Aufträge. Das ist der ganze Trick, und er ist unten durchgerechnet.

Die vier Arten von Gemeinkosten

In der Kalkulation wird dieser Kostentopf nicht als ein Klumpen behandelt, sondern in vier Blöcke geteilt. Der Grund ist praktisch: Jeder Block wird auf eine andere Basis bezogen.

Materialgemeinkosten

Alles, was rund um das Material anfällt, ohne Materialwert zu sein: Einkauf, Lagerhaltung, Lagerraum, Wareneingangsprüfung, Transport, Schwund, Kapitalbindung im Lager. In einem Betrieb mit eigenem Lager ist dieser Block größer, als die meisten denken.

Fertigungsgemeinkosten

Alles, was die Leistungserstellung braucht, aber nicht auf einem Stundenzettel landet: Werkstatt- und Hallenmiete, Strom, Maschinen und deren Abschreibung, Werkzeug, Fahrzeuge, Arbeitskleidung, der Meister, Rüst- und Leerzeiten, Nacharbeit. In Handwerks- und Produktionsbetrieben ist das der größte Block.

Verwaltungsgemeinkosten

Der gesamte Überbau: Büro, Geschäftsführung, Buchhaltung, Lohnabrechnung, Steuerberater, Telefon, Software-Abos, Versicherungen, Beiträge, Fortbildung, Bank- und Rechtskosten.

Vertriebsgemeinkosten — der Block, den keiner rechnet

Hier wird es unbequem, und hier ist der Punkt, den kein BWL-Lexikon macht: Dein Vertrieb ist selbst ein Gemeinkostenblock. Aufmaß und Ortsbesichtigung, Angebotserstellung, Nachtelefonieren, Website und Anzeigen, Messeauftritt, CRM, Fahrten zum Kunden, Provisionen, Rabatte — dazu die gesamte Akquise für Anfragen, aus denen nie ein Auftrag wird.

Rechne einmal nach: Wenn du für einen gewonnenen Auftrag vier Angebote schreibst und jedes Angebot mit Aufmaß, Kalkulation und Nachfassen drei Stunden kostet, hängen zwölf Stunden Akquiseaufwand an diesem einen Auftrag. Neun davon sind für Angebote draufgegangen, die verloren wurden. Bezahlt hat sie niemand — außer über den Zuschlagssatz.

Genau deshalb gehört die Akquise in die Kalkulation. Nicht als Randnotiz, sondern als eigener Block mit eigenem Zuschlagssatz. Wer seine Akquisekosten nicht kennt, kann auch nicht entscheiden, ob sich mehr Akquise lohnt.

Gemeinkosten sind nicht dasselbe wie Fixkosten

Der häufigste Denkfehler im ganzen Thema. Beide Einteilungen sehen nach Kostenblöcken aus, aber sie stellen völlig verschiedene Fragen:

  • Gemeinkosten oder Einzelkosten? Frage: Zurechenbar — kann ich diese Kosten einem einzelnen Auftrag zuordnen?
  • Fixe oder variable Kosten? Frage: Beschäftigungsabhängig — verändern sich diese Kosten, wenn ich mehr oder weniger produziere?

Zwei Achsen, vier Felder. Und in zwei dieser Felder fallen die Begriffe auseinander:

  • Fixe Einzelkosten: Ein Spezialgerät, das du ausschließlich für ein Großprojekt leasest. Die Rate ist fix, sie ändert sich mit der Auslastung nicht — trotzdem ist sie diesem einen Projekt direkt zurechenbar. Fixkosten, aber keine Gemeinkosten.
  • Variable Gemeinkosten: Werkstattstrom, Hilfsstoffe, Kraftstoff der Servicefahrzeuge. Steigen klar mit der Beschäftigung — sind aber keinem einzelnen Auftrag exakt zuzuordnen. Gemeinkosten, aber keine Fixkosten.

Warum das praktisch zählt: Für die Preiskalkulation brauchst du die Zurechenbarkeit, für Entscheidungen über Auslastung, Preisuntergrenze und Kapazität brauchst du die Beschäftigungsabhängigkeit. Beides. Wie du deinen Fixkostenblock analysierst, senkst und über Fixkostendegression arbeiten lässt, steht ausführlich unter Fixkosten. Was von jedem Auftrag nach Abzug der variablen Kosten übrig bleibt, rechnest du über den Deckungsbeitrag.

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Den Gemeinkostenzuschlagssatz berechnen

Jetzt der Rechenweg. Die Formel ist eine Zeile:

Gemeinkostenzuschlagssatz = Gemeinkosten ÷ Zuschlagsbasis × 100

Die Zuschlagsbasis ist die Größe, an die du den Block hängst. Materialgemeinkosten hängen am Materialeinsatz, Fertigungsgemeinkosten an den Fertigungslöhnen oder Fertigungsstunden, Verwaltung und Vertrieb an den Herstellkosten. So definiert es auch das Gabler Wirtschaftslexikon beim Gemeinkostenzuschlag.

Beispielrechnung — alle Zahlen sind frei gewählte Beispielwerte, die den Rechenweg zeigen, keine Branchendaten.

Ein Elektrobetrieb mit zwölf Mitarbeitern. Aus dem Jahresabschluss:

  • Gesamtkosten im Jahr: 1.680.000 Euro
  • Materialeinzelkosten: 540.000 Euro
  • Fertigungslöhne (verrechenbare Stunden): 420.000 Euro
  • Einzelkosten gesamt: 960.000 Euro
  • Gemeinkosten = 1.680.000 − 960.000 = 720.000 Euro

Diese 720.000 Euro werden auf die vier Blöcke aufgeteilt — anhand von Konten, Flächen, Stundenanteilen und Fahrzeugzuordnung:

  • Materialgemeinkosten: 54.000 Euro
  • Fertigungsgemeinkosten: 336.000 Euro
  • Verwaltungsgemeinkosten: 210.000 Euro
  • Vertriebsgemeinkosten: 120.000 Euro

Daraus die Zuschlagssätze:

  • Materialgemeinkosten: 54.000 ÷ 540.000 × 100 = 10 % (Basis: Materialeinzelkosten)
  • Fertigungsgemeinkosten: 336.000 ÷ 420.000 × 100 = 80 % (Basis: Fertigungslöhne)
  • Herstellkosten des Jahres: 540.000 + 54.000 + 420.000 + 336.000 = 1.350.000 Euro
  • Verwaltungsgemeinkosten: 210.000 ÷ 1.350.000 × 100 = 15,6 % (Basis: Herstellkosten)
  • Vertriebsgemeinkosten: 120.000 ÷ 1.350.000 × 100 = 8,9 % (Basis: Herstellkosten)

Vier Zahlen. 10 Prozent, 80 Prozent, 15,6 Prozent, 8,9 Prozent. Die hängst du dir an die Wand, und ab jetzt rechnet jedes Angebot damit.

Ein Fertigungsgemeinkostenzuschlag von 80 Prozent klingt hoch, bis man ihn liest, wie er gemeint ist: Auf jeden Euro Montagelohn kommen 80 Cent für Halle, Fahrzeuge, Werkzeug, Meister und Leerzeiten. Das ist keine Übertreibung, das ist ein normaler Handwerksbetrieb.

Zuschlagskalkulation: von den Materialkosten zum Angebotspreis

Die Zuschlagskalkulation ist der Weg, auf dem die vier Sätze in den Preis kommen. Schritt für Schritt, immer in dieser Reihenfolge — am konkreten Auftrag mit 4.000 Euro Material und 60 Montagestunden zu 42 Euro:

  • Materialeinzelkosten: 4.000 Euro
  • plus Materialgemeinkosten (10 % auf 4.000): 400 Euro
  • = Materialkosten: 4.400 Euro
  • plus Fertigungslohn (60 Stunden × 42 Euro): 2.520 Euro
  • plus Fertigungsgemeinkosten (80 % auf 2.520): 2.016 Euro
  • = Fertigungskosten: 4.536 Euro
  • = Herstellkosten (Materialkosten + Fertigungskosten): 8.936 Euro
  • plus Verwaltungsgemeinkosten (15,6 % auf 8.936): 1.394 Euro
  • plus Vertriebsgemeinkosten (8,9 % auf 8.936): 795 Euro
  • = Selbstkosten: 11.125 Euro
  • plus Gewinnzuschlag (12 % auf die Selbstkosten): 1.335 Euro
  • = Angebotspreis netto: 12.460 Euro

Jetzt die Gegenrechnung, und die ist der Grund für diesen Artikel. Der Betrieb aus dem Eingangsbeispiel rechnet nur Material und Lohn: 4.000 + 2.520 = 6.520 Euro. Darauf 20 Prozent „Aufschlag für alles“ — Angebotspreis 7.824 Euro.

Selbstkosten: 11.125 Euro. Angebotspreis: 7.824 Euro. Verlust: 3.301 Euro. Pro Auftrag.

Und der bittere Teil: Mit diesem Preis gewinnt er fast jede Ausschreibung. Er ist der Günstigste am Markt, hat volle Auslastung, muss Leute einstellen — und wird bei jedem zusätzlichen Auftrag ärmer. Das ist kein Vertriebsproblem. Das ist eine fehlende Zuschlagskalkulation.

Wie du auf die Selbstkosten die passende Marge legst und welche Preisuntergrenze wann gilt, steht in der Preiskalkulation. Welche Preislogik du am Markt fährst — Kosten plus Marge, Wettbewerbsorientierung oder Wertpreis —, klärt die Preisstrategie.

Kalkulatorische Kosten: der teuerste blinde Fleck

Ein Block fehlt noch, und er fehlt in fast jeder Kalkulation eines Einzelunternehmers oder Personengesellschafters: die kalkulatorischen Kosten. Das sind Kosten, die keine Rechnung erzeugen und in keiner Buchhaltung stehen — die aber wirtschaftlich anfallen. Drei Positionen zählen:

  • Kalkulatorischer Unternehmerlohn: Was du als angestellter Geschäftsführer verdienen würdest. Der Einzelunternehmer zahlt sich kein Gehalt, sondern entnimmt Gewinn — kalkulatorisch ist seine Arbeitsleistung trotzdem ein Kostenblock.
  • Kalkulatorische Miete: Die Halle gehört dir privat, es fließt keine Miete. Ortsübliche Miete trotzdem ansetzen — sonst sieht dein Betrieb künstlich günstig aus und dein Preis ist nicht marktfähig, sobald du einmal mieten musst.
  • Kalkulatorische Zinsen: Das Eigenkapital, das in Fahrzeugen, Maschinen und Lager steckt, könnte anders angelegt sein. Der entgangene Zins ist ein Kostenfaktor.

Beispielwerte, wieder frei gewählt: Ein Einzelunternehmer mit 1.600 verrechenbaren Stunden im Jahr. Kalkulatorischer Unternehmerlohn 84.000 Euro, kalkulatorische Miete für die eigene Halle 12.000 Euro, kalkulatorische Zinsen auf 150.000 Euro gebundenes Eigenkapital bei 4 Prozent = 6.000 Euro. Summe: 102.000 Euro.

102.000 ÷ 1.600 Stunden = 63,75 Euro pro Stunde, die in keinem Buchhaltungskonto stehen und trotzdem in den Stundensatz gehören.

Wer sie auslässt, arbeitet nicht günstiger. Er arbeitet umsonst und nennt das Wettbewerbsfähigkeit. Für den Jahresabschluss gilt eine andere Logik: Nach § 255 Abs. 2 HGB gehören angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten in die bilanziellen Herstellungskosten, Verwaltungskosten dürfen einbezogen werden — und Vertriebskosten dürfen es ausdrücklich nicht. Ein kalkulatorischer Unternehmerlohn ohnehin nicht. Für die Bilanz also außen vor, für deine Preise Pflicht: zwei Rechnungen, zwei Zwecke. Und weil die Bilanz die Vertriebskosten nicht kennt, holt sie dir kein Preis von allein herein.

Gemeinkosten senken — und wo du es nicht solltest

Der Zuschlagssatz zeigt dir sofort, welcher Block dich drückt. Jetzt geht es blockweise ans Senken. Reihenfolge nach Wirkung:

  • Verwaltungsgemeinkosten: Der dankbarste Block, weil hier am meisten Altlast liegt. Software-Abos durchgehen und die ungenutzten kündigen. Versicherungen alle drei Jahre neu ausschreiben. Doppelt erfasste Daten abschaffen. Bürofläche prüfen. Fünf bis 15 Prozent sind hier realistisch, ohne dass eine Leistung ausfällt.
  • Fertigungsgemeinkosten: Der größte Block, also der mit dem größten Absoluteffekt. Ansatzpunkte: Rüst- und Leerzeiten, Fahrzeugflotte und Fahrtwege, Werkzeugverwaltung, Nacharbeitsquote, Wartung statt Reparatur. Jeder Prozentpunkt weniger Nacharbeit senkt den Zuschlagssatz messbar.
  • Materialgemeinkosten: Lagerbestand reduzieren, Einkauf bündeln, Bestellrhythmen zusammenlegen, Lieferantenkonditionen neu verhandeln. Wirkt doppelt — auf den Kostenblock und auf die Liquidität.
  • Vertriebsgemeinkosten: Hier hörst du auf zu kürzen.

Das ist der wichtigste Satz im ganzen Abschnitt. Vertriebs- und Akquisekosten sind der einzige Gemeinkostenblock, der aktiv Umsatz erzeugt. Wer ihn kürzt, senkt seinen Zuschlagssatz für ein Quartal und seinen Auftragseingang für ein Jahr. Das ist die klassische Wachstumsbremse: Der Vertrieb ist die einzige Position, die man streichen kann, ohne dass morgen etwas ausfällt — und die einzige, deren Streichung übermorgen alles kostet.

Im Vertrieb rechnest du nicht mit dem Rotstift, sondern mit Effizienz: Kosten pro Angebot, Angebots-Erfolgsquote, Kosten pro gewonnenem Auftrag. Steigt die Erfolgsquote von 25 auf 40 Prozent, sinkt dein Vertriebsgemeinkostenzuschlag pro Auftrag ganz ohne Kürzung — weil weniger Aufwand in verlorene Angebote läuft.

Die vollständige Systematik, wie du Kosten senkst, ohne Leistung zu kürzen, steht unter Kostenoptimierung.

Wo die Gemeinkosten in der Kostenrechnung landen

Damit die Zuschlagssätze aus dem Beispiel oben überhaupt entstehen können, braucht es eine Struktur. Die Kostenrechnung liefert sie in drei Stufen:

  • Kostenartenrechnung — welche Kosten sind angefallen? Hier wird zuerst in Einzelkosten und Gemeinkosten getrennt.
  • Kostenstellenrechnung — wo sind sie angefallen? Die indirekten Kosten werden auf Lager, Werkstatt, Verwaltung und Vertrieb verteilt, klassisch im Betriebsabrechnungsbogen. Genau hier entstehen die Zuschlagssätze. Wie du deine Stellen sauber schneidest, steht unter Kostenstelle.
  • Kostenträgerrechnung — wofür sind sie angefallen? Über die Zuschlagssätze kommen die Gemeinkosten am Auftrag an. Den Aufbau der drei Stufen samt Voll- und Teilkostenrechnung findest du unter Kostenrechnung.

Und darüber steht die Steuerung: Zuschlagssätze sind keine Einmalrechnung, sondern eine Kennzahl mit Soll-Ist-Vergleich. Wie das ins Gesamtsystem gehört, zeigt der Überblick zum Controlling. Welche Größen du daneben laufend im Blick behältst, steht bei den betriebswirtschaftlichen Kennzahlen.

Die häufigsten Fehler

  • Der Pauschalaufschlag. „Wir nehmen 20 Prozent drauf, das passt schon.“ Passt eben nicht — vier Blöcke mit vier Basen ergeben nie einen einzigen Prozentsatz, der für materialschwere und lohnschwere Aufträge gleichzeitig stimmt. Materialintensive Aufträge werden damit überteuert angeboten, lohnintensive verschenkt.
  • Zuschlagssätze aus dem Vorjahr weiterschleppen. Halle größer, zwei Fahrzeuge mehr, neue Softwarelizenzen — und der Zuschlagssatz von 2024 hängt noch an der Wand. Einmal im Jahr nach dem Abschluss neu rechnen, bei größeren Veränderungen sofort.
  • Zuschlagsbasis auf Vollauslastung rechnen. Wer die Jahresgemeinkosten durch die theoretisch maximalen Stunden teilt statt durch die tatsächlich verrechenbaren, bekommt einen zu niedrigen Satz. Leerzeit, Urlaub, Krankheit und Weiterbildung gehören herausgerechnet — verrechenbare Stunden sind die Basis, nicht Anwesenheitsstunden.
  • Den Unternehmerlohn auslassen. Siehe oben: 63,75 Euro pro Stunde im Beispiel. Das ist kein Rundungsfehler.
  • Gemeinkosten mit Fixkosten verwechseln. Führt dazu, dass variable Gemeinkosten in der Preisuntergrenze fehlen und Aufträge angenommen werden, die den Betrieb Geld kosten.
  • Rabatte gegen die Selbstkosten prüfen, nicht gegen den Preis. Fünf Prozent Nachlass auf 12.460 Euro sind 623 Euro — bei 1.335 Euro kalkuliertem Gewinn ist damit fast die Hälfte der Marge weg. Prozente auf den Preis sind immer ein Vielfaches an Prozenten auf den Gewinn.

Häufige Fragen zu Gemeinkosten

Was sind Gemeinkosten einfach erklärt?

Gemeinkosten sind Kosten, die sich keinem einzelnen Auftrag zurechnen lassen, weil sie für den ganzen Betrieb anfallen: Miete, Verwaltung, Buchhaltung, Fahrzeuge, Werkstatt, Software, Vertrieb. Das Gegenstück sind Einzelkosten wie das verbaute Material oder die auf einen Auftrag gebuchten Stunden. Gemeinkosten kommen über einen Zuschlagssatz in den Preis.

Wie berechnet man den Gemeinkostenzuschlagssatz?

Gemeinkosten geteilt durch die Zuschlagsbasis, mal 100. Beispiel mit frei gewählten Werten: 336.000 Euro Fertigungsgemeinkosten geteilt durch 420.000 Euro Fertigungslöhne ergibt 80 Prozent. Wichtig ist die passende Basis — Materialgemeinkosten beziehen sich auf den Materialeinsatz, Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten auf die Herstellkosten. Einmal jährlich nach dem Jahresabschluss neu rechnen.

Was ist der Unterschied zwischen Gemeinkosten und Fixkosten?

Zwei verschiedene Fragen. Gemeinkosten gegen Einzelkosten fragt nach der Zurechenbarkeit auf einen Auftrag. Fixe gegen variable Kosten fragt nach der Beschäftigungsabhängigkeit. Deshalb gibt es fixe Einzelkosten — etwa das Leasinggerät für ein einzelnes Projekt — und variable Gemeinkosten wie Werkstattstrom oder Hilfsstoffe. Für die Kalkulation brauchst du beide Einteilungen.

Was gehört zu den kalkulatorischen Kosten?

Unternehmerlohn, kalkulatorische Miete für eigene Räume, kalkulatorische Zinsen auf gebundenes Eigenkapital, teilweise auch kalkulatorische Wagnisse und Abschreibungen. Gemeinsam ist ihnen: Sie erzeugen keine Rechnung und stehen in keinem Buchhaltungskonto, fallen wirtschaftlich aber an. Wer sie in der Kalkulation auslässt, verkauft jeden Auftrag zu billig — besonders als Einzelunternehmer.

Wie hoch dürfen die Gemeinkosten sein?

Es gibt keinen allgemeingültigen Grenzwert, weil der Anteil stark von Branche und Fertigungstiefe abhängt. Die aussagekräftige Prüfung ist die Zeitreihe im eigenen Betrieb: Wachsen die Gemeinkosten schneller als der Umsatz, verschlechtert sich die Struktur. Zweite Prüfung: Kürzt du einen Block und nichts wird schlechter, war er zu hoch.

Fazit: vier Sätze an der Wand

Gemeinkosten sind kein Buchhaltungsthema. Sie sind der Grund, warum profitable Betriebe wie Verlustbetriebe aussehen — und warum Betriebe mit voller Auslastung pleitegehen.

Der Weg ist immer derselbe: Gesamtkosten aus dem Jahresabschluss, Einzelkosten abziehen, den Rest auf Material, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb aufteilen, durch die jeweilige Basis teilen. Vier Prozentsätze. Die hängen an der Wand, und ab dann rechnet jedes Angebot damit — plus kalkulatorischer Unternehmerlohn, plus Gewinnzuschlag.

Setz dich diese Woche eine Stunde mit dem letzten Jahresabschluss hin und rechne deine vier Sätze. Dann nimm die drei größten Angebote der vergangenen Wochen und rechne sie nach. Wenn dabei ein Auftrag unter den Selbstkosten liegt, hast du gerade das teuerste Leck in deinem Unternehmen gefunden.

Und dann kommt der Teil, der über den Rest entscheidet: Der richtige Preis muss auch verkauft werden. Wer seine Selbstkosten kennt, aber im Gespräch einknickt, hat nur besser dokumentiert, wie viel er verschenkt.

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